Wie kann ich Mitglied werden
Jede natürliche Person kann Mitglied des Vereins werden. Eine juristische Person, die nach ihrer Satzung ähnliche Zwecke wie der VfL Kamen (Verein) verfolgt, kann Mitglied des Vereins werden, sofern sie von der zuständigen Behörde als gemeinnützig anerkannt ist.
Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt grundsätzlich einen schriftlichen Aufnahmeantrag voraus. Bei Minderjährigen bedarf es der Erklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters.
Den Aufnahmeantrag können Sie ausdrucken.
Und wie kann ich die Mitgliedschaft beenden?
Der Austritt ist satzungsgemäß zum 30.06. und 31.12. eines Jahres möglich. Die Kündigung ist schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Eine Abmeldung vom Trainings- oder Spielbetrieb ist nicht ausreichen.
Teilen Sie Änderungen Ihrer Adresse oder Ihrer Kontonummer unverzüglich der Geschäftsstelle telefonisch Tel. 02307 / 15444 oder per E-Mail an gs at vflkamen.de mit. Die Satzung kann in der Geschäftsstelle eingesehen werden.